Allgemeine Informationen
ACHTUNG: Betrifft nur die Personengruppe, die nach dem 24.02.2022 eingereist sind!
1. Registrierung das ist das Allerwichtigste!!!!!!!!!
https://www.landkreis-fuerth.de/ukraine.html
Deutsch:
https://xima.landkreis-fuerth.de/fronte ... vide/2009/
Ukrainisch:
https://xima.landkreis-fuerth.de/fronte ... vide/2052/
2. Anmeldung bei der Meldebehörde
https://www.langenzenn.de/unser-langenz ... ie-ukraine
In Langenzenn meldet man sich am Besten nach vorheriger Terminabsprache bei Frau Steininger
(09101-703-217, bis 13:00 Uhr) an.
Zur Anmeldung sollte die obige Anmeldung und die Wohnungsgeberbestätigung mitgebracht werden,
genau wie Urkunden/Pässe.
3. Meldung bei der Ausländerbehörde
a) Asylantrag -> dauert lange, Wohnortbindung, evtl. keine Erwerbstätigkeit
b) Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG -> geht schneller, mit Arbeitserlaubnis
Hier kann die Ausstellung auch dauern, aber bis dahin bekommt man zumindest eine sog.
Fiktionsbescheinigung, die mitzuführen ist. Auch hier ist die Erwerbstätigkeit gestattet. Diese gilt 6
Monate. Bis dahin müsste die Überprüfung des Antrags erledigt sein.
3. Finanzielle Unterstützung
Die Hilfe richtet sich nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), auch wenn es keine
Asylbewerber sind. Hierzu werden zur Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände bei
entsprechendem Bedarf Krankenscheine und Zahnscheine ausgestellt.
Hier muss ein Antrag beim Sozialamt gestellt werden.
https://xima.landkreis-fuerth.de/fronte ... vide/2056/
ACHTUNG: Dieser Antrag kann auch ohne Aufenthaltstitel oder Anmeldung bei der Meldebehörde
gestellt werden. Bisheriger Kenntnisstand ist, dass die Geldleistung im Ankerzentrum in Zirndorf
abgeholt werden kann.
4. Familie
Was zählt zur Familie? Grundsätzlich ist klar Mama, (Papa), leibliche Kinder. Bei Kindern, wie z.B.
Nichten oder Neffen, Nachbarskinder etc. Muss das Jugendamt informiert werden.
Keine Angst, die Kinder werden nicht von den Begleiterinnen genommen, sie müssen nur irgendwo
extra registriert werden.
5. Identitätsnachweise
a) Reisepass -> auch in lateinischer Schrift lesbar, mit maschinenlesbarer Zeile unten (viele <<<<>>>>)
b) Ukrainischer Inlandspass (Achtung: ist kein Reisepass) -> nur in kyrillischer Schrift
c) Geburtsurkunden -> sind vermutlich auch zu 99% nur in kyrillischer Schrift.
Momentan wird ohne große Überprüfung der Identitätsnachweise gearbeitet. Für das weitere Leben
in D wäre es aber wichtig, eine Übersetzung zu haben. Aus der Erfahrung heraus muss die von einem
vereidigten Übersetzer sein. Den Reisepass von a) muss man nicht übersetzen lassen, ist ja schon 2-
sprachig!
Für vereidigte Übersetzungen fallen Kosten an. Diese können wohl über die Bürgerstiftung abgerechnet werden.